Brandstrasse 24, 8952 Schlieren

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der ACTP SECURITY GROUP GMBH (im Folgenden „ACTP“) und ihren Kunden. 1.2. Abweichungen von diesen AGB, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 1.3. Die jeweils gültigen AGB sind auf der Website von ACTP einsehbar und werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

2. Vertragsgegenstand

2.1. ACTP erbringt Sicherheits- und Verkehrsdienstleistungen sowie andere vertraglich vereinbarte Leistungen unter Einsatz geschulten und qualifizierten Personals. 2.2. Die Dienstleistungen werden in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen durchgeführt. 2.3. ACTP behält sich das Recht vor, Subunternehmer einzusetzen, sofern dies für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.

3. Dienstbeginn und Einsatzort

3.1. Der Dienstbeginn für Mitarbeiter der ACTP erfolgt grundsätzlich im Magazin an der Brandstrasse 24, 8952 Schlieren, wenn für den Auftrag Material, Ausrüstung oder Fahrzeuge benötigt werden (z. B. bei Verkehrsdiensten). 3.2. Das Abholen, Überprüfen und Verladen von Material im Magazin ist Teil der Arbeitszeit. 3.3. Der weitere Einsatzort wird im Vorfeld vertraglich festgelegt. Änderungen oder zusätzliche Anforderungen am Einsatzort müssen frühzeitig mitgeteilt werden.

4. Arbeitszeiten und Pausenregelung

4.1. Arbeitszeitbegrenzung: Einsätze dürfen für den eingesetzten Mitarbeiter nicht länger als 12 Stunden reine Arbeitszeit andauern. Bei längeren Einsätzen kann die Umsetzung nicht garantiert werden. In solchen Fällen ist ACTP berechtigt, notfallmässig weiteres Personal aufzubieten, sofern Kapazitäten verfügbar sind. Die Kosten für den zusätzlichen Personaleinsatz werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt. 4.2. Pausenregelung: Der Kunde ist verpflichtet, ACTP im Voraus mitzuteilen, ob eine Pausenablösung erforderlich ist. Falls keine entsprechende Information erfolgt, wird ACTP eine Pausenablösung organisieren und die dadurch anfallenden Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.

5. Mindesteinsatz und Verrechnung der Leistungen

5.1. Der Mindesteinsatz für jeden Auftrag beträgt drei (3) Stunden pro Mitarbeiter. Kürzere Einsätze werden dennoch mit mindestens drei Stunden in Rechnung gestellt. 5.2. Verrechnung aller bestellten Stunden: Der Kunde verpflichtet sich, die volle Anzahl der im Voraus bestellten Stunden zu bezahlen, unabhängig davon, ob die tatsächliche Inanspruchnahme kürzer ist. 5.3. Zuschläge:

  • An Feiertagen wird ein Zuschlag von 25 % auf den regulären Stundensatz berechnet.

  • Für Nacht- und Sonntagsdienste wird ein Zuschlag von 10 % auf den regulären Stundensatz berechnet. 5.4. Notfallpauschale: Für kurzfristige, dringende Einsätze wird eine Notfallpauschale von bis zu CHF 250 erhoben, abhängig von der Dringlichkeit und der Verfügbarkeit des Personals. 5.5. Preise können von ACTP jederzeit mit einer angemessenen Vorankündigung angepasst werden.

6. Stornierungsbedingungen

6.1. Bei Stornierungen weniger als 48 Stunden vor Einsatzbeginn wird eine Pauschale von 50 % des vereinbarten Tagessatzes berechnet. 6.2. Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor Einsatzbeginn wird der volle Tagessatz (100 %) in Rechnung gestellt. 6.3. Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich bei ACTP einzureichen.

7. Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde stellt ACTP alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. 7.2. Der Kunde sorgt dafür, dass der Einsatzort sicher ist und den gesetzlichen Vorschriften entspricht. 7.3. Gefahrenquellen oder Einschränkungen sind unverzüglich an ACTP zu melden.

8. Haftung und höhere Gewalt

8.1. ACTP haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter zurückzuführen sind. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. 8.2. Höhere Gewalt: ACTP übernimmt keine Haftung für den Ausfall oder die Verzögerung von Dienstleistungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks etc.). In solchen Fällen ist ACTP berechtigt, Leistungen ohne Schadenersatzverpflichtung einzustellen.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1. Die Vergütung erfolgt gemäss Vertrag. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 9.2. Rechnungen sind innerhalb von dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. 9.3. Bei Zahlungsverzug kann ACTP die Dienstleistungen aussetzen oder Verzugszinsen geltend machen.

10. Kündigung und Vertragsbeendigung

10.1. Die Kündigung von Aufträgen bedarf der Schriftform. 10.2. Eine Stornierung ist bis zu 48 Stunden vor Beginn kostenfrei möglich (danach gelten die Bedingungen unter Punkt 6). 10.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1. ACTP behandelt sämtliche Informationen vertraulich. 11.2. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten.

12. Aufzeichnung von Anrufen

12.1. Zur Sicherstellung der Qualität und zur Beweissicherung können Telefonanrufe aufgezeichnet werden. 12.2. Mit der Kontaktaufnahme erklärt sich der Anrufer mit der möglichen Aufzeichnung einverstanden. 12.3. Die Aufzeichnungen werden nach Ablauf einer angemessenen Frist gelöscht.

13. Einsicht in Unterlagen

13.1. Der Kunde kann schriftlich Einsicht in einsatzbezogene Unterlagen (Einsatzberichte, Pläne) beantragen. 13.2. Falls die Einsichtnahme mit erheblichen Kosten verbunden ist, kann ACTP eine angemessene Gebühr in Rechnung stellen.

14. Dienstvorschriften (ADV, BDV, KDV)

14.1. Der Leistungsumfang basiert auf den Allgemeinen Dienstvorschriften (ADV) der ACTP. 14.2. Spezifische Anforderungen werden in Besonderen Dienstvorschriften (BDV) oder kurzfristig in KDV festgelegt. 14.3. Beanstandungen bezüglich der Ausführung müssen innerhalb von 48 Stunden schriftlich der Regionaldirektion mitgeteilt werden, andernfalls verwirkt der Anspruch. 14.4. Mündliche Instruktionen am Dienstort sind nicht verbindlich, sofern sie nicht schriftlich von ACTP bestätigt wurden.