Was ist eine Umtriebsentschädigung und wie setzt sich der in Rechnung gestellte Betrag zusammen?

Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Grundstück abstellt, verursacht Umtriebe, für welche der fehlbare Fahrzeuglenker gemäss konstanter bundesgerichtlicher Rechtsprechung aufzukommen hat.

Wir stellen jene Aufwände in Rechnung, welche mit der Kontrolle, Erfassung, Bearbeitung und der damit verbundenen Administration Ihres Falles einhergehen. Darin eingeschlossen sind Personal-, Büromaterial-, Porto-, Beweissicherungs-, Buchhaltungs- und sonstige fallrelevanten Kosten. Ebenfalls darin enthalten ist ein angemessener Mietzins für die Nutzung des Areals sowie eine Fangprämie. Die von actpgroup.com geltend gemachten Umtriebe in Höhe von CHF 60.00 wurden von der Rechtsprechung bereits mehrfach als angemessen akzeptiert.

Wichtig zu wissen ist, dass die Höhe einer regulären Parkbusse gemäss Ordnungsbussenverordnung nichts mit der Bemessung der Höhe unserer Beträge zu tun hat.

Wird die Rechnung nicht fristgerecht beglichen oder haben Sie eine Auskunftssperre für Ihr Fahrzeugkennzeichen hinterlegt, entstehen uns weitere Umtriebe im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung. Hierfür erheben wir namens und im Auftrag unserer Auftraggeber folgende Gebühren:

  1. Bearbeitungsgebühr von bis zu CHF 12.50 pro Zahlungsaufforderung;

  2. Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 für die Erstellung des Auskunftsgesuchs bei gesperrten Halterdaten oder ausländischen Fahrzeugkennzeichen; die vom Strassenverkehrsamt oder der Behörde im Ausland erhobene Auskunftsgebühr wird dem Fahrzeuglenker zusätzlich weiterverrechnet;

  3. Strafantragsgebühr von CHF 84.10;

  4. zusätzliche Kosten, welche im Rahmen des Inkassos entstehen.