Kosten
Die Ausbildungskosten betragen CHF 420.-. Darin eingeschlossen sind Theorieunterlagen, Unterrichtsmaterial, Prüfungsmaterial und -gebühren.
Zahlungsbedingungen
Die Ausbildungskosten sind vor Beginn der Ausbildung auf unser Bankkonto oder auf dem ACTP Security Group GmbH Büro zu bezahlen. Sofern die ACTP Security Group GmbH die Ausbildung durchführt, gilt die Anmeldung als verbindlich und verpflichtet den/die TeilnehmerIn zur Bezahlung der Ausbildungskosten gemäss Vertrag. Dies gilt auch, falls der Kurs durch den/die TeilnehmerIn verschoben wird.
Teilzahlungen auf Anfrage
Es werden Teilzahlungen auf Anfrage gewährt. Es wird eine Gebühr von CHF 25.00 je Teilzahlung verrechnet. Bitte geben Sie nachfolgend Ihren Teilzahlungswunsch an.
Bei Teilzahlungen ist die erste Teilzahlung vor Ausbildungsbeginn, folgende Teilzahlungen monatlich, per 1. des Monats, auf unser Bankkonto einzuzahlen. Sollten die mtl. Zahlungen mehr als 30 Tag in Verzug geraten, wird der gesamte Restbetrag innert 15 Tagen zur Zahlung fällig.
Ausbildungsorganisation
Die Lehrgänge werden ausschliesslich mit genügend TeilnehmerInnen durchgeführt. Die ACTP Security Group GmbH behält sich das Recht vor, Klassen mit zu kleiner Teilnehmerzahl zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen oder unter Rückzahlung der Ausbildungskosten das Angebot zu annullieren. Daraus entstehen der ACTP Security Group GmbH gegenüber keinerlei finanzielle und sonstige Ansprüche. Aus organisatorischen Gründen bleibt auch ein/e Ausbilder/innen- oder Lektionswechsel während der Ausbildung vorbehalten.
Versicherung
Der Abschluss einer allfälligen Versicherung ist Sache des/r Ausbildungsteilnehmers/in. Für die Berufsausbildungen ist in der persönlichen Haftpflichtversicherung der Zusatz zum Führen fremder Fahrzeuge zu ergänzen.
Abmeldungen
(werden nur schriftlich akzeptiert)Bei Abmeldungen bis spätestens 40 Tage vor Ausbildungsbeginn beträgt die Rücktrittsgebühr 20 % der Ausbildungskosten. Bei Abmeldungen von weniger als 40 Tagen vor Ausbildungsbeginn beträgt die Rücktrittsgebühr 60 % der Ausbildungskosten. Nach weniger als 14 Tagen vor Ausbildungsbeginn sind die Ausbildungskosten vollumfänglich zu entrichten.
Programm- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Gerichtsstand ist Schlieren Kt. ZH